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Magische
Nordlichter e. V. |
Verein der Freunde der Zauberkunst von Deutschland
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Auf dieser Seite
finden sie unsere
Beitrittserklärung
und die Satzung
(Hinweis: Die Satzung können sie per Post oder als kopierte E-Mail und zusenden. (Somit gibt es keine Schwierigkeiten mit irgend welchen Verschlüsselungen!) |
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Liebe Zauberfreundin!
Lieber Zauberfreund!
Ich wurde angesprochen / angemailt, doch eine Beitrittserklärung auf unseren Internetseiten bereitzustellen. Diesen Wunsch kann ich umsetzen. Unseren Vordruck habe ich somit hier eingefügt. Leider bin ich noch nicht in der technischen Lage, es als „Vordruck zum Versenden“ aufzubauen. Aber das kommt bestimmt auch noch.
Es geht ja auch anders: - Druckt den Vordruck einfach aus und sendet ihn per Post mir zu - oder kopiert ihn heraus, füllt ihn aus und sendet ihn mir per E-Mail zu. - oder schreibt ihn selber kurz formlos mit den erforderlichen Angaben.
Einige Kleinigkeiten: - Der Beitrag beträgt z. Z. für Erwachsene 62,00 Euro, für Personen unter 18 Jahren, sowie Familienangehörige 35,00 Euro. - Wer im laufenden Jahr bei uns Mitglied wird, zahlt den anteiligen Beitrag. - Anschließend findet ihr unsere Satzung. Diese bitte vorher genau durchlesen! |
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So, hier kommt sie jetzt, die Beitrittserklärung: |
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Hinweis:
Den Beitrag bitte selber überweisen oder
Barzahlung! Unsere Bankverbindung: Bank: Bankleitzahl:
Kontonummer:
Wir haben keine
Einzugsermächtigung (lohnt sich für die Postbank nicht!) Danke |
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Beitrittserklärung Ja,
ich möchte Mitglied bei den Magischen Nordlichtern werden. Angaben
zur Person für die Mitglieder Kartei: Name: Vornamen: Künstlername: Straße: Postleitzahl / Ort: Telefon
/ Fax: Internet- / E-Mail Adresse Beruf: ( ) Geburtsdatum: ( ) Diese
Angaben werden im Rundbrief der magischen Nordlichter und in den
Mitgliederlisten veröffentlicht. (Die
mit einem (X) gekennzeichneten Angaben sollen nicht veröffentlicht werden.) Die
Satzung, die unter Beitrittserklärung steht, habe ich zur Kenntnis genommen. Auf
Wunsch wird sie mir zugeschickt. Einzugsermächtigung: Hiermit
ermächtige ich die Magischen Nordlichter e. V. widerruflich, den
Mitgliederbeitrag bei Fälligkeit zu Lasten meines Girokontos mit der Konto Nr.: _____________________________ BLZ:_____________________________ bei
der Bank / Sparkasse: _____________________________ durch
Lastschrift einzuziehen. Wenn das Konto die erforderliche Deckung nicht
aufweist, besteht seitens der kontoführenden Bank oder
Sparkasse keine Verpflichtung zur Einlösung. Die zusätzlichen Kosten trage
ich. Ort
und Datum:
_____________________________
Unterschrift : |
So,
hier folgt unsere Satzung:
Ein Hinweis: Bitte beachtet § 5 (Zahlung des Beitrages)
und § 6 (die Kündigungsfristen!)
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Satzung der
Magischen Nordlichter e.V. Verein der Freunde der Zauberkunst von Deutschland § 1 Der Verein führt den Namen Magische
Nordlichter e.V. Verein der Freunde der Zauberkunst von Deutschland. Er ist in das
Vereinsregister Hamburg unter der Registernummer 13421 eingetragen. Seine
Tätigkeit erstreckt sich auf das gesamte Gebiet der Bundesrepublik
Deutschland. Das Vereinsabzeichen gestaltet sich wie
folgt: es besteht aus einem roten Kreis, durch den sich ein von unten links, nach oben rechts
verlaufender durchbrochener Zauberstab zieht, welcher zwei große Buchstaben, ein M und
ein N, voneinander trennt. Halbkreisförmig verläuft
über dem Zauberstab der Namenszug Magische Nordlichter e.V. §
2 Der Sitz des Vereins ist Hamburg. § 3A: Der Verein verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung.
Zweck des Vereins ist: 1. Die Pflege und Förderung der
unterhaltenden Zauber‑ bzw. Täuschungskunst 2.
Die gemeinsamen Anliegen der Zauberkunstliebhaber/innen zu fördern. 3.
Den Mitgliedern zauberische und gesellschaftliche Unterhaltung zu bieten. 4. Seinen Mitgliedern Beratung weites
Wissen und Können in der unterhaltenden Zauberkunst zu vermitteln und sie aktuell
zu informieren. 5.
Missständen und Auswüchsen in der unterhaltenden Täuschungskunst entgegen zu
wirken (z.B. Zauberei mittels Obszönitäten,
Falschspielertum, sogen. "Satansmessen"', "Wunderheiler", etc.). 6.
Alle verfügbaren Mittel dafür einzusetzen, der unterhaltenden Zauberkunst die
ihr gebührende Achtung zukommen zu lassen. 7.
Die Förderung der Jugend in der unterhaltenden Zauberkunst. § 3B: Der Verein Magische Nordlichter e.V.
Verein der Freunde der Zauberkunst von Deutschland strebt keinen materiellen
Gewinn jeglicher Art an. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist ausgeschlossen. § 3C: Vereinsämterinhaber/innen sind
ehrenamtlich tätig. Es werden nur Vergütungen in Höhe
von tatsächlich entstandenen Kosten, die zu belegen sind, gezahlt. §
3D: Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht: 1.
Durch Unterhaltung einer allen Mitgliedern zugänglichen
Fachbibliothek. 2. Durch einen aktuellen turnusmäßig
erscheinenden Rundbrief. 3. Durch Zusammenarbeit mit in‑ und
ausländischen Vereinigungen ähnlicher Zielsetzungen. 4. Durch Zusammenschluss von Mitgliedern zu
Ortsringen der unterhaltenden Zauberkunst. 5. Durch
korporative Mitgliedschaft in anderen Vereinigungen, die der Pflege deutschen Kultur‑
und Kunstgutes dienen. 6. Durch den beständigen Ausbau eines
Vereinsarchivs. 7. Durch Veranstaltung von Kongressen mit
internationaler Beteiligung. 8. Durch Bekämpfung von paranormalem und
parapsychologischem Betrug. 9. Durch Förderung und Ausbau der Beziehungen
zu Behörden, Vereinen, Verbänden, Zeitungen und Zeitschriften, Rundfunk,
Fernsehen, Film sowie anderen Medien. 10.
Durch Veranstaltungen unterschiedlicher Art, die geeignet sind, die
Verbundenheit unter den Mitgliedern, das tricktechnische
Wissen und das Ansehen der unterhaltenden Zauberkunst zu fördern und öffentlich
darzustellen. 3F:
Der Verein ist selbstlos tätig, Vereinsmittel dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke
verwendet werden. §
3G: Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins ist das Vermögen zu
steuerbegünstigten Zwecken
zu verwenden. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst
nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden. § 4 Mitglied des Vereins kann jeder werden, der
die Zauberkunst als Liebhaber/in praktisch, theoretisch oder aus wissenschaftlichem Interesse
ausübt. Mitglieder, die das 16.Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen die
Einwilligung der Eltern. Der Mitgliedsbeitritt erfolgt durch eine schriftliche
Beitrittserklärung. Weiterhin kann die Mitgliedschaft durch Verleihung, dann als Ehrenmitgliedschaft
bezeichnet, erworben werden. Über die Verleihung entscheidet der Vorstand mit 2/3 Mehrheit. § 5 Jedes Mitglied zahlt für ein Kalenderjahr
einen Mitgliedsbeitrag. Der Jahresmitgliedsbeitrag kam
auf Antrag des Vorstandes nach rechtzeitiger Vorankündigung auf der
Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder
geändert werden. Der Bezug des turnusmäßig
erscheinenden Rundbriefes ist im Jahresbeitrag enthalten. Der Jahresmitgliedsbeitrag wird
bis zum Ende des Ersten Quartals eines Kalenderjahres fällig. Für die Zahlung des
Jahresmitgliedsbeitrages sollte im Regelfall eine Einzugsermächtigung erteilt werden.
Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit. § 6 Der Austritt ist unter Einhalt einer
sechsmonatigen Kündigungsfrist am 30.6. bzw. 31.12. eines jeden Jahres zulässig. Der
zwangsweise Ausschluss aus dem Verein kann auf Antrag durch die 2/3 Mehrheit einer
Mitgliederversammlung erwirkt werden. Die Nichtbezahlung des Mitgliederbeitrages hat den
Ausschluss zur Folge. §7 Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden,
2.Vorsitzenden, Kassenwart, sowie weiteren Funktionsträger/innen. Vorstand im Sinne von § 26
Abs. 2 BGB sind der 1. und 2. Vorsitzende sowie der Kassenwart; es vertreten den Verein
gerichtlich und außergerichtlich jeweils zwei gemeinschaftlich. § 8 Der Vorstand und die Funktionsträger/innen
werden von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit für zwei Jahre gewählt.
Wiederwahl ist zulässig. Für eine Abwahl des Amtes bedarf es einer 2/3 Mehrheit. § 9 Zu Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr
als 5.000,00 DM verpflichten, ist der Vorstand nur mit zustimmendem Beschluss der 2/3
Mehrheit der Mitgliederversammlung befugt. § 10 Die Mitgliederversammlung findet in der Regel
am 3. Samstag im Monat statt. Diese wird schriftlich durch Ankündigung im Rundbrief
einberufen. Entscheidungen gemäß §§ 8 und 9 müssen vorher mit einer Frist von 10 Tagen
angekündigt werden. Die Frist zur Einberufung einer außerordentlichen
Mitgliederversammlung beträgt 10 Tage. Sie beginnt mit dem Tag der Antragstellung.
Hierüber erstellte Protokolle sind vom 1. Vorsitzenden oder vom Schriftführer zu
unterzeichnen. § 11 Werden auf der Mitgliederversammlung
anmeldepflichtige Vorgänge beschlossen, so hat der Vorstand für die Benachrichtigung des
Vereinsregisters zu sorgen. § 12 Die Auflösung des
Vereins bedarf einer Mehrheit von 2/3 aller Mitglieder. §
13 Mit Inkrafttreten dieser Satzung vom 20.11.1999 verliert die
Vereinssatzung der Magischen
Nordlichter, Vereinigung der Zauberkunstliebhaber von Deutschland, e.V. vom
21.03.1992 ihre Gültigkeit. Die
Änderung der Satzung vom 20.11.1999 ist am 07.02.00 in das Vereinsregister
Hamburg Eingetragen
worden. Diese Satzung wird auf
Wunsch jedem Mitglied per Post zugeschickt oder bei einem Treffen
ausgehändigt. Sie kann natürlich auch
gerne selber ausgedruckt werden.
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