Magische Nordlichter e. V.

Verein der Freunde der Zauberkunst von Deutschland

 

Auf dieser Seite finden sie unsere

 

Beitrittserklärung

 

und die

 

Satzung

 

(Hinweis: Die Satzung können sie per Post oder als kopierte E-Mail und zusenden. (Somit gibt es keine Schwierigkeiten mit irgend welchen Verschlüsselungen!)

 

 

Liebe Zauberfreundin!

 

Lieber Zauberfreund!

 

Ich wurde angesprochen / angemailt, doch eine Beitrittserklärung auf unseren Internetseiten bereitzustellen. Diesen Wunsch kann ich umsetzen. Unseren Vordruck habe ich somit hier eingefügt. Leider bin ich noch nicht in der technischen Lage, es als „Vordruck zum Versenden“ aufzubauen. Aber das kommt bestimmt auch noch.

 

Es geht ja auch anders:

-          Druckt den Vordruck einfach aus und sendet ihn per Post mir zu

-           oder kopiert ihn heraus, füllt ihn aus und sendet ihn mir per E-Mail zu.

-          oder schreibt ihn selber kurz formlos mit den erforderlichen Angaben.

 

Einige Kleinigkeiten:

-          Der Beitrag beträgt z. Z. für Erwachsene 62,00 Euro, für Personen unter 18 Jahren, sowie Familienangehörige 35,00 Euro.

-          Wer im laufenden Jahr bei uns Mitglied wird, zahlt den anteiligen Beitrag.

-          Anschließend findet ihr unsere Satzung. Diese bitte vorher genau durchlesen!

 

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So, hier kommt sie jetzt, die Beitrittserklärung:

 

Hinweis:

Den Beitrag bitte selber überweisen oder Barzahlung! 

Unsere Bankverbindung:

Kontoinhaber:           Magische Nordlichter e. V.

Bank:                        Postbank Hamburg

Bankleitzahl:             200 100 20

Kontonummer:          2503 78-206

 

Wir haben keine Einzugsermächtigung (lohnt sich für die Postbank nicht!)

 

 

Danke

 

 

Beitrittserklärung

 

 

Ja, ich möchte Mitglied bei den Magischen Nordlichtern werden.

 

Angaben zur Person für die Mitglieder Kartei:

 

 

Name:                                                                                                                    

 

Vornamen:                                                                                                             

 

Künstlername:                                                                                                        

 

Straße:                                                                                                                    

 

Postleitzahl / Ort:                                                                                                    

 

Telefon  / Fax:                                                                                                        

 

Internet- / E-Mail Adresse                                                                                 

 

Beruf:                                                                                                                     (  )

 

Geburtsdatum:                                                                                                        (  )

 

 

Diese Angaben werden im Rundbrief der magischen Nordlichter und in den Mitgliederlisten veröffentlicht.

(Die mit einem (X) gekennzeichneten Angaben sollen nicht veröffentlicht werden.)

 

Die Satzung, die unter Beitrittserklärung steht, habe ich zur Kenntnis genommen.

Auf Wunsch wird sie mir zugeschickt.

 

Einzugsermächtigung:

Hiermit ermächtige ich die Magischen Nordlichter e. V. widerruflich, den Mitgliederbeitrag bei Fälligkeit zu Lasten meines Girokontos mit der

 

Konto Nr.: _____________________________       BLZ:_____________________________                          

 

 

bei der Bank / Sparkasse: _____________________________

 

durch Lastschrift einzuziehen. Wenn das Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist,

 besteht seitens der kontoführenden Bank oder Sparkasse keine Verpflichtung zur Einlösung. Die zusätzlichen Kosten trage ich.

 

 

Ort und  Datum: _____________________________    Unterschrift : ________________________

 

 

So, hier folgt unsere Satzung:

 

Ein Hinweis: Bitte beachtet § 5 (Zahlung des Beitrages) und § 6 (die Kündigungsfristen!)

 

Satzung der Magischen Nordlichter e.V. Verein der Freunde der Zauberkunst von Deutschland

 

§ 1 Der Verein führt den Namen Magische Nordlichter e.V. Verein der Freunde der

Zauberkunst von Deutschland. Er ist in das Vereinsregister Hamburg unter der

Registernummer 13421 eingetragen. Seine Tätigkeit erstreckt sich auf das gesamte Gebiet der

Bundesrepublik Deutschland.

Das Vereinsabzeichen gestaltet sich wie folgt: es besteht aus einem roten Kreis, durch den

sich ein von unten links, nach oben rechts verlaufender durchbrochener Zauberstab zieht,

welcher zwei große Buchstaben, ein M und ein N, voneinander trennt. Halbkreisförmig

verläuft über dem Zauberstab der Namenszug Magische Nordlichter e.V.

 

§ 2 Der Sitz des Vereins ist Hamburg.

 

§ 3A: Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne

    des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung. Zweck des Vereins ist:

1. Die Pflege und Förderung der unterhaltenden Zauber‑ bzw. Täuschungskunst

2. Die gemeinsamen Anliegen der Zauberkunstliebhaber/innen zu fördern.

3. Den Mitgliedern zauberische und gesellschaftliche Unterhaltung zu bieten.

4. Seinen Mitgliedern Beratung weites Wissen und Können in der unterhaltenden

    Zauberkunst zu vermitteln und sie aktuell zu informieren.

5. Missständen und Auswüchsen in der unterhaltenden Täuschungskunst entgegen zu wirken

    (z.B. Zauberei mittels Obszönitäten, Falschspielertum, sogen. "Satansmessen"',

    "Wunderheiler", etc.).

6. Alle verfügbaren Mittel dafür einzusetzen, der unterhaltenden Zauberkunst die ihr

    gebührende Achtung zukommen zu lassen.

7. Die Förderung der Jugend in der unterhaltenden Zauberkunst.

 

§ 3B: Der Verein Magische Nordlichter e.V. Verein der Freunde der Zauberkunst von

Deutschland strebt keinen materiellen Gewinn jeglicher Art an. Ein wirtschaftlicher

Geschäftsbetrieb ist ausgeschlossen.

 

§ 3C: Vereinsämterinhaber/innen sind ehrenamtlich tätig. Es werden nur Vergütungen in

Höhe von tatsächlich entstandenen Kosten, die zu belegen sind, gezahlt.

 

§ 3D: Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht:

1.   Durch Unterhaltung einer allen Mitgliedern zugänglichen Fachbibliothek.

2.   Durch einen aktuellen turnusmäßig erscheinenden Rundbrief.

3.   Durch Zusammenarbeit mit in‑ und ausländischen Vereinigungen ähnlicher Zielsetzungen.

4.   Durch Zusammenschluss von Mitgliedern zu Ortsringen der unterhaltenden Zauberkunst.

5.   Durch korporative Mitgliedschaft in anderen Vereinigungen, die der Pflege deutschen

      Kultur‑ und Kunstgutes dienen.

6.   Durch den beständigen Ausbau eines Vereinsarchivs.

7.   Durch Veranstaltung von Kongressen mit internationaler Beteiligung.

8.   Durch Bekämpfung von paranormalem und parapsychologischem Betrug.

9.   Durch Förderung und Ausbau der Beziehungen zu Behörden, Vereinen, Verbänden,

      Zeitungen und Zeitschriften, Rundfunk, Fernsehen, Film sowie anderen Medien.

10. Durch Veranstaltungen unterschiedlicher Art, die geeignet sind, die Verbundenheit unter

      den Mitgliedern, das tricktechnische Wissen und das Ansehen der unterhaltenden

      Zauberkunst zu fördern und öffentlich darzustellen.


3F: Der Verein ist selbstlos tätig, Vereinsmittel dürfen nur für satzungsgemäße

Zwecke verwendet werden.

 

§ 3G: Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins ist das Vermögen zu steuerbegünstigten

Zwecken zu verwenden. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen

erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.

 

§ 4 Mitglied des Vereins kann jeder werden, der die Zauberkunst als Liebhaber/in praktisch,

theoretisch oder aus wissenschaftlichem Interesse ausübt. Mitglieder, die das 16.Lebensjahr

noch nicht vollendet haben, benötigen die Einwilligung der Eltern. Der Mitgliedsbeitritt

erfolgt durch eine schriftliche Beitrittserklärung. Weiterhin kann die Mitgliedschaft durch

Verleihung, dann als Ehrenmitgliedschaft bezeichnet, erworben werden. Über die Verleihung

entscheidet der Vorstand mit 2/3 Mehrheit.

 

§ 5 Jedes Mitglied zahlt für ein Kalenderjahr einen Mitgliedsbeitrag. Der

Jahresmitgliedsbeitrag kam auf Antrag des Vorstandes nach rechtzeitiger Vorankündigung

auf der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder geändert

werden. Der Bezug des turnusmäßig erscheinenden Rundbriefes ist im Jahresbeitrag

enthalten. Der Jahresmitgliedsbeitrag wird bis zum Ende des Ersten Quartals eines

Kalenderjahres fällig. Für die Zahlung des Jahresmitgliedsbeitrages sollte im Regelfall eine

Einzugsermächtigung erteilt werden. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.

 

§ 6 Der Austritt ist unter Einhalt einer sechsmonatigen Kündigungsfrist am 30.6.

bzw. 31.12. eines jeden Jahres zulässig. Der zwangsweise Ausschluss aus dem Verein kann

auf Antrag durch die 2/3 Mehrheit einer Mitgliederversammlung erwirkt werden. Die

Nichtbezahlung des Mitgliederbeitrages hat den Ausschluss zur Folge.

 

§7 Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, 2.Vorsitzenden, Kassenwart, sowie weiteren

Funktionsträger/innen. Vorstand im Sinne von § 26 Abs. 2 BGB sind der 1. und 2. Vorsitzende

sowie der Kassenwart; es vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich jeweils zwei

gemeinschaftlich.

 

§ 8 Der Vorstand und die Funktionsträger/innen werden von der Mitgliederversammlung mit

einfacher Mehrheit für zwei Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Für eine Abwahl des

Amtes bedarf es einer 2/3 Mehrheit.

 

§ 9 Zu Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 5.000,00 DM verpflichten, ist der

Vorstand nur mit zustimmendem Beschluss der 2/3 Mehrheit der Mitgliederversammlung befugt.

 

§ 10 Die Mitgliederversammlung findet in der Regel am 3. Samstag im Monat statt. Diese

wird schriftlich durch Ankündigung im Rundbrief einberufen. Entscheidungen gemäß §§ 8

und 9 müssen vorher mit einer Frist von 10 Tagen angekündigt werden.

Die Frist zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung beträgt 10 Tage.

Sie beginnt mit dem Tag der Antragstellung. Hierüber erstellte Protokolle sind vom

1. Vorsitzenden oder vom Schriftführer zu unterzeichnen.

 

§ 11 Werden auf der Mitgliederversammlung anmeldepflichtige Vorgänge beschlossen, so

hat der Vorstand für die Benachrichtigung des Vereinsregisters zu sorgen.


§ 12 Die Auflösung des Vereins bedarf einer Mehrheit von 2/3 aller Mitglieder.

 

§ 13 Mit Inkrafttreten dieser Satzung vom 20.11.1999 verliert die Vereinssatzung der

Magischen Nordlichter, Vereinigung der Zauberkunstliebhaber von Deutschland, e.V.

vom 21.03.1992 ihre Gültigkeit.

 

 

Die Änderung der Satzung vom 20.11.1999 ist am 07.02.00 in das Vereinsregister Hamburg

Eingetragen worden.

 

 

Diese Satzung wird auf Wunsch jedem Mitglied per Post zugeschickt oder bei einem Treffen ausgehändigt.

Sie kann natürlich auch gerne selber ausgedruckt werden.

 

 

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Copyright:
Gebhard  (Gebbi)  Meyer-Bartels
Rübenkamp 291, 22337 Hamburg
Tel.: 040 – 429 09 266
Stand: 07.04.2008

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